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Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Jährliche Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebür

Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine haben neben der einmaligen Aufnahmegebühr lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Nach dem Gesetz ist dieser Beitrag unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Beratungsleistung zu entrichten, er ist ein pauschaliertes Leistungsentgelt.

Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag in Lohnsteuerhilfevereinen beträgt heute ca. 120,00 EUR. Die Vereine sind in ihrer Beitragsgestaltung autonom. Die meisten Vereine haben einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag, der bei uns zwischen 50,00 EUR und 240,00 EUR liegt. Die Mitgliedsbeiträge sind als Steuerberatungskosten steuerlich abzugsfähig. Mit der Bezahlung des Beitrags haben die Mitglieder einen ganzjährigen Anspruch auf alle Leistungen des Vereins.

Neben dem Mitgliedsbeitrag - mit Ausnahme einer einmaligen Aufnahmegebühr - müssen für die verschiedenen Leistungen des Vereins keine zusätzlichen Gebühren bezahlt werden.

Der Austritt aus einem Lohnsteuerhilfeverein ist  jeweils zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.