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Beitragsordnung

1. Beim Eintritt in den Lohnsteuerhilfeverein Bad Tennstedt e.V. ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 € zu entrichten.

2. Der Grund- /Jahresbeitrag beträgt 100 €.

3. Staffelung nach der Summe folgender Einkünfte: 

Bruttolohn + Bruttoeinnahmen aus Vermietung und Verpachtung + Lohnersatzleistungen + Bruttoeinnahmen aus Kapitalvermögen

4. Mehrjahresbeitrage sind zulässig.

Einkommen in EUR

Beitrag in EUR



ab


17.500  

110

20.000 

120 

25.000 

130 

27.500 

140 

30.000 

150 

35.000 

160 

45.000 

170 

55.000 

180 

65.000 

190 

75.000 

200 

80.000 

210 

90.000 

230 

100.000 

260 

110.000 

270 

120.000 

280 

130.000 

300 

140.000 

320 

150.000 

350 

Diese Beitragsordnung tritt am 11.10.2022 in Kraft.

Sie wurde auf der Mitgliederversammlung am 10.10.2022 beschlossen.